Version 3 vom 1. September 2020.
a) Vertragsgegenstand ist das Programmpaket »lemniscus«, das als Software as a Service (»SaaS«) angeboten wird. Die einzelnen in dem Programm enthaltenen Programmmodule sind in der auf der Seite »lemniscus.de« einsehbaren und herunterladbaren Leistungszusammenfassung spezifiziert. Die Anforderungen an die Soft- und Hardware des Kunden befinden sich ebenfalls auf »lemniscus.de«
b) Anbieter und Provider von lemniscus ist die pgt technology scouting GmbH (»PGT«).
c) Für den Betrieb von lemniscus wird die notwendige Infrastruktur für die Komponenten bei Amazon AWS teilweise als “Infrastructure as a Service” »IaaS« und teilweise als “Platform as a Service” »PaaS« angemietet. Derzeit wird das Rechenzentrum in Deutschland verwendet. PGT behält sich vor, die notwendige Infrastruktur bei einem anderem Anbieter anzumieten, sollten die Verfügbarkeit, die technischen Voraussetzungen oder die räumliche Beschränkung des Server-Standorts von Amazon nicht mehr gewährleistet werden. In diesem Fall teilt PGT dies dem Kunden innerhalb von 4 Wochen vor dem geplanten Wechsel mit.
d) PGT stellt dem Kunden die in der Leistungszusammenfassung beschriebene Leistung zur Nutzung über das Internet gemäß § 1 c) zur Verfügung, indem diesem die Zugangsdaten übermittelt werden. Die lemniscus-Software verbleibt dabei auf den Servern des Providers. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil. Der Kunde erhält keine Hardcopy von lemniscus.
e) Der Provider wird lemniscus im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der vom PGT jeweils aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen des Providers für den Kunden zumutbar ist. Der Provider wird den Kunden auf größere Änderungen der eingesetzten Software spätestens vier Wochen vor dem Änderungszeitpunkt hinweisen. Änderungen, die die bisherige Abläufe in lemniscus nicht maßgeblich verändern, sowie Fehlerbehebungen können auch kurzfristig bzw. ohne Ankündigung eingespielt werden. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren bzw. älteren Version von lemniscus besteht jedoch nicht.
f) lemniscus steht dem Kunden grundsätzlich an sieben Tagen pro Woche 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Die verwendete Infrastruktur bei Amazon gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99,5 %. Kurzzeitige Unterbrechungen zur Aktualisierung und Instandhaltung werden von PGT rechtzeitig im voraus angekündigt und liegen, wenn möglich, an Wochenenden oder in der Nacht. Während dieser Unterbrechungen steht dem Kunden kein Anspruch auf Nutzung von lemniscus zu.
g) Der Kunde darf von beliebigen Rechnern auf lemniscus zugreifen. Die technischen Voraussetzungen, sowie die Kompatibilität zu den unterschiedlichen Browsern wird jeweils aktuell auf http://lemniscus.de geführt.
h) Es ist die Aufgabe des Kunden dafür zu sorgen, dass die verwendeten Rechner keine Gefahr in Bezug auf den Datenschutz darstellen. Bei öffentlichen Rechnern ist besonders darauf zu achten, dass der Kunde sich ordnungsgemäß von lemniscus abmeldet. Eine automatische Abmeldung findet nach 15 Minuten Inaktivität statt. Heruntergeladene PDF-Dokumente sind entsprechend der eigenen Datenschutzrichtlinien von fremden Rechnern zu entfernen.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Anzeige eines PDF-Dokuments im Browser dazu führen kann, dass das Dokument lokal auf dem Rechner abgelegt wurde.
Verfügbarkeit und Kosten für die von PGT angebotene Kundenbetreuung sind in der Leistungszusammenfassung aufgeführt.
§ 3 RECHTE/ ZUGRIFFSBERECHTIGUNG
a) PGT räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizensierbare Recht ein, lemniscus auf der von PGT angebotenen Webadresse http://office.lemniscus.de zu nutzen. Eine Überlassung der lemniscus-Software an den Kunden erfolgt nicht.
b) Über die Zwecke dieses Vertrags hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, lemniscus oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzungsrahmens zugänglich zu machen.
c) Für jeden einzelnen Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Vertragssoftware durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrags während der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten für einen einzelnen Nutzer angefallen wäre. Der Nachweis, dass gar kein oder ein geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Alle weitergehenden Rechte von PGT bleiben hiervon unberührt.
d) Der Kunde erhält eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort. Benutzerkennwort und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im übrigen geheim zu halten.
e) Registrierung sowie Änderungen des Kennworts bedürfen einer SMS-Verifizierung. lemniscus übermittelt an die vom Nutzer im Registrierprozess angegebene Mobilfunknummer ein Verifizierungscode. Dieser muss in lemniscus angegeben werden. Dieser Vorgang ist als zusätzliche Sicherheitsebene zu betrachten. Eine telefonische Änderung des Kennworts ist nicht möglich.
a) Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und seinem Account mittels der unter §3 genannten Zugriffscodes herzustellen.
b) Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen des Providers ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung von lemniscus berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Im übrigen wird er zur Nutzung der Leistungen des Providers nur solche Hard- und Software einsetzen, die den in der Anlage in der Leistungszusammenfassung genannten Systemanforderungen genannten Mindestanforderungen entspricht. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden.
a) Der Kunde hat für die von ihm gewählten Service-Kategorien die sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des Providers ergebenden Entgelte zu zahlen. Die Vergütung ist monatlich bzw. jährlich im Voraus zu entrichten, mit Zugang der Rechnung. Zusätzliche Leistungen und Produkte, die nach tatsächlichem Anfall berechnet werden, werden entsprechend bei der nachfolgenden Rechnung abgerechnet und fällig.
b) Der Provider ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) zu ändern. Der Provider wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren.
c) Zahlungen des Kunden an PGT für die Nutzung von lemniscus oder für weitere Produkte oder Leistungen innerhalb des Systems erfolgen über den Dienstleister » Billwerk GmbH« in Frankfurt am Main. Die Seiten, die zu Bezahlvorgängen führen, sind deutlich gekennzeichnet.
d) Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
a) Der Vertrag kann jederzeit, spätestens zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Er verlängert sich automatisch um einen weitere Periode (Monat oder Jahr, je nach Vertrag), wenn er nicht mit einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der laufenden Periode gekündigt wird. Optionale SchnickSchnacks werden zum Vertrag gebucht haben die gleiche Vertraugslaufzeit - werden beim hinzubuchen anteilig berechnet und bei der Verlängerung des Vertrages entsprechend abgerechnet.
b) Ein Downgrade kann erst nach Ablauf der Vertragsperiode durchgeführt werden und muss mit einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der laufenden Periode per Klick in der lemniscus-Anwendung durchgeführt werden.
c) Die Kündigung des Vertrages erfolgt per Klick in der lemniscus-Anwendung. Die Kündigung der optionalen SchnickSchnacks erfolgt formlos per E-Mail über den Support.
d) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
a) Während eines Zahlungsverzugs des Kunden mit einer fälligen Rate ist PGT berechtigt, den Zugang zu lemniscus zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten. Für die Freischaltung des Zugangs wird eine Servicegebühr i.H.v. 25€ in Rechnung gestellt.
b) Holt der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumt PGT ihm den Zugang wieder ein, sofern nicht ein berechtigtes Interesse von PGT entgegensteht.
c) Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Verzug, so ist PGT berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Kunde bleibt weiterhin zur Zahlung der offenen Forderungen verpflichtet.
d) Der Vertrag endet im Fall des Todes des Kunden mit Mitteilung über den Todestag gegenüber PGT in Textform.
a) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf über seinen Account Daten in lemniscus abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung von lemniscus zugreifen kann. Der Provider schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. Ihn treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
b) Der Umfang des dem Kunden zur Verfügung stehenden Speicherplatzes ist in der Leistungszusammenfassung definiert.
a) Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Provider wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern er der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird er den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. Einzelheiten der Auftragsdatenverarbeitung sind in der Anlage „Auftragsdatenverarbeitung“ behandelt.
b) Die Verschlüsselung der Daten sowie der Datenübertragung ist ebenfalls in der Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung geregelt.
a) Der Provider wird während der Vertragslaufzeit auf Anforderung des Kunden eine Kopie der von ihm auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten jederzeit, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt per Datenfernübertragung über Einstellungen/ Export in » lemniscus«, in dem Datenformat, in dem die Daten auf dem Datenserver abgelegt sind, abweichend hiervon in einem zwischen Provider und Kunden vereinbarten Datenformat.
b) Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) stehen dem Provider hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu.
c) Nach Vertragsbeendigung – gleich aus welchem Grund – wird PGT die gespeicherten Daten im Interesse des Kunden noch ein Jahr lang speichern (»Karenzzeit«), damit der Kunde die Möglichkeit der Übernahme der Daten auf ein anderes System hat. Nach Ablauf dieser Karenzzeit werden die Daten automatisch gelöscht. Hierauf wird der Provider bei Vertragsbeendigung besonders hinweisen.
d) Nach Ablauf des Gratismonats - sofern kein Abonnement abgeschlossen wurde - ist PGT berechtigt, die im Zuge des Gratismonats erfassten Informationen und das erstellte Konto zu löschen. Hier greifen Automatismen die je nach Umfang der Daten nach 14, 30 oder mehr Tage das Konto löschen. Spätestens nach 100 Tage werden Daten aus dem Gratismonat unwiderruflich gelöscht. In lemniscus unter Einstellungen kann der Tester auch selbst alle Daten unverzüglich löschen. Ein Konto kann auf Wunsch von lemniscus unverzüglich nach Ablauf des Gratismonats gelöscht werden.
Die in lemniscus gespeicherten Daten werden täglich gesichert. Die Sicherungen werden redundant auf verschiedenen Rechnern abgelegt. Es werden System-Sicherungskopien der letzten 35 Tage aufbewahrt.
Diese Sicherungen sind als lemniscus-Systemsicherung zu verstehen und dienen nicht zur Versionierung der Kundendaten. Insbesondere ist es nicht möglich, gezielt eine Wiederherstellung für einen Kunden auf einen bestimmten Datenbestand in der Vergangenheit durchzuführen.
a) Sind die vom Provider erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet der Provider gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet der Provider nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. In der Leistungszusammenfassung sind die vom Kunden für lemniscus im Rahmen der Mängelhaftung des Providers zumindest zu beanspruchenden Leistungen niedergelegt.
b) Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
a) Der Provider haftet nur für Schäden des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Providers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die Kunden regelmäßig vertrauen.
b) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche der Provider mit einfacher Fahrlässigkeit verursacht hat, haftet der Provider nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
c) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben stets unberührt.
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Provider berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Der Provider wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
a) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
b) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit diese AGB keine andere Form vorsehen.
c) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
d) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Frühere Versionen:
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