Über Kassensicherungsverordnung und Belegausgabe

am 14.09.2020 in News gepostet.

Findet die Aufzeichnung der Bareinnahmen digital und nicht auf Papier in einem Kassenbuch statt, dann greift die KassenSichV mit allem Drum und Dran – jedenfalls ist das die vorherrschende Meinung bei den Oberfinanzdirektionen.

Die Belegpflicht, die so intensiv diskutiert wurde und von dem eigentlichen Kassengesetz wirkungsvoll abgelenkt hat, ist für die Therapeuten weniger spektakulär, da man sowieso seit eh und je gewohnt ist, Rechnungen oder Quittungen für Patienten zu erstellen.

Viel spektakulärer ist da schon die neue, verpflichtende TSE-Konformität für die Aufzeichnung digital erfasster Bareinnahmen. Hier werden Einige, insbesondere die kleinen Softwareanbieter, Probleme mit der Implementierung bekommen und Anwender gezwungen, auf die neueste Version der Programme zu aktualisieren, sofern diese dann TSE konform ist.

Aus dem Inhalt:

  • Worum geht es eigentlich?
  • Rechtlicher Hintergrund
  • Das Ganze ist noch sehr umstritten, oder?
  • Termine, Übergangsfristen?
  • Auch Softwareanbieter sind in der Pflicht!
  • Technische Sicherungseinrichtung – die TSE

Einfach auf das Bild klicken!

Wir finden, dass eine professionelle, sichere, und datenschutzbewusste Praxisverwaltung kein Luxus größerer Praxen sein muss.

Wir sind der Meinung, das alltägliche Verwaltungsaufgaben rund um Terminvergabe und Rechnungsstellung nicht nervenaufreibend sein müssen.

Deshalb haben wir LEMNISCUS aus der Praxis und für die Praxis entwickelt.

Mit lemniscus bist du gut in der Zeit.

Papick G. Taboada, Geschäftsführer

Perfektion ist nicht dann erreicht,
wenn man nichts mehr hinzufügen,
sondern nichts mehr weglassen kann

— Antoine de Saint-Exupéry

Neugierig? Sofort Ausprobieren  

.