Findet die Aufzeichnung der Bareinnahmen digital und nicht auf Papier in einem Kassenbuch statt, dann greift die KassenSichV mit allem Drum und Dran – jedenfalls ist das die vorherrschende Meinung bei den Oberfinanzdirektionen.
Die Belegpflicht, die so intensiv diskutiert wurde und von dem eigentlichen Kassengesetz wirkungsvoll abgelenkt hat, ist für die Therapeuten weniger spektakulär, da man sowieso seit eh und je gewohnt ist, Rechnungen oder Quittungen für Patienten zu erstellen.
Viel spektakulärer ist da schon die neue, verpflichtende TSE-Konformität für die Aufzeichnung digital erfasster Bareinnahmen. Hier werden Einige, insbesondere die kleinen Softwareanbieter, Probleme mit der Implementierung bekommen und Anwender gezwungen, auf die neueste Version der Programme zu aktualisieren, sofern diese dann TSE konform ist.
Aus dem Inhalt:
- Worum geht es eigentlich?
- Rechtlicher Hintergrund
- Das Ganze ist noch sehr umstritten, oder?
- Termine, Übergangsfristen?
- Auch Softwareanbieter sind in der Pflicht!
- Technische Sicherungseinrichtung – die TSE
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