Dem Steuerprüfer Wind aus den Segeln nehmen?
Die Abkürzung GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.
Bis zum 1. Januar 2017 galt eine zweijährige Übergangsphase, so dass wir dieses Jahr zum ersten Mal „richtig“ mit der GoBD konfrontiert werden.
In diesem Artikel wollen wir natürlich nicht die komplette GoBD durcharbeiten - unser Fokus liegt in der Verfahrensdokumentation.
Neugierig geworden? Unser Artikel kann auch in voller Länge gelesen werden, einfach auf das Bild clicken!