Lemniscus Nutzung dokumentieren

am 07.05.2018 in News gepostet.

Zu den Dokumentationspflichten des Therapeuten gehört die Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten.

Findet eine Verarbeitung der Daten “im Auftrag” - wie bei Lemniscus - dann muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen Therapeut und Dienstleister abgeschlossen werden.

In den letzten Tagen haben wir das neue Auftragsverarbeitungsvertrag an unsere Kunden geschickt.

Was ein AVV ist, haben wir auf unserer Datenschutz-Seite kurz erläutert.

In Bezug auf die bereitgestellten Formulare aus dem DSGVO-Komplettpaket (siehe DSGVO-Seite), sind für Lemniscus-Anwender folgende Punkte relevant:

Punkt 2, Zweckbestimmung der Datenerhebung

Hier muss eingetragen werden, welche Daten in Lemniscus gespeichert werden. Typischerweise wird der Therapeut die folgenden Felder in Lemniscus erfassen:

  • Vorname und Nachname
  • Privatadresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum / Geburtsort
  • Gesundheitsdaten
  • Behinderungsgrad
  • eventuell die Ethnische Herkunft

Punkt 4, unter Technische und organisatorische Maßnahmen

  • Vertraulichkeit: wie melde ich mich in Lemniscus an? Benutzername und Kennwort, oder wenn OTP Token eingesetzt wird, wie genau die Anmeldung konfiguriert wurde und wie die Tokens generiert werden (welche App, welches Smartphone, usw)

  • Verfügbarkeit: Verweis auf die TOMs im Lemniscus AVV

  • Authentizität: Verweis auf die TOMs im Lemniscus AVV

  • Transparenz: Verweis auf die TOMs im Lemniscus AVV

  • Technik des Verfahrens

    • Nutzung der Praxisverwaltung: Lemniscus

    • Anbindung Datenaustausch über: verschlüsselte Verbindung (https)

    • Sicherung der Daten: extern

Auftragsverarbeitungsvertrag

Zu den Dokumentationspflichten des Therapeuten gehört die Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten. In diesem Verzeichnis ist Lemniscus eine Verarbeitungstätgkeit. Findet eine Verarbeitung der Daten “im Auftrag” - wie bei Lemniscus - dann muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen Therapeut und Dienstleister abgeschlossen werden.

In dem folgendem Video wird der rechtliche Hintergrund zum Thema Auftragsdatenverarbeitung und Auftragsverarbeitungsvertrag erläutert

Wir finden, dass eine professionelle, sichere, und datenschutzbewusste Praxisverwaltung kein Luxus größerer Praxen sein muss.

Wir sind der Meinung, das alltägliche Verwaltungsaufgaben rund um Terminvergabe und Rechnungsstellung nicht nervenaufreibend sein müssen.

Deshalb haben wir LEMNISCUS aus der Praxis und für die Praxis entwickelt.

Mit lemniscus bist du gut in der Zeit.

Papick G. Taboada, Geschäftsführer

Perfektion ist nicht dann erreicht,
wenn man nichts mehr hinzufügen,
sondern nichts mehr weglassen kann

— Antoine de Saint-Exupéry

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