Wir melden uns mit einer Newsmeldung zum Thema GoBD, da einige Therapeuten uns diesbezüglich bereits angesprochen haben. Eigentlich weniger die Therapeuten, gemeldet haben sich letztendlich die Steuerberater unser Kunden, die ganz nervös das Thema GoBD ansprechen.
Was ist die GoBD?
GoBD ist die verniedlichende Abkürzung für “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff”. Echt jetzt?!? Ja.
Bitte nicht aufhören zu lesen, ist wirklich wichtig. Wir wollen die GoBD nicht im Detail erklären - das haben schon andere im Netz mit mehr oder weniger großem Erfolg bereits versucht, zwei Links haben wir weiter unten aufgeführt.
Warum ist das wichtig?
Die GoBD hat nennenswerte Konsequenzen für Lemniscus. In den Anforderungen sind unter anderem folgende Punkte zu finden:
- Kein Vorgang ohne Beleg
- Zeitnahe Buchung
- Unveränderbarkeit
- Nachvollziehbarkeit
Die Liste hat es faustdick hinter den Ohren, denn diese Anforderungen zwingen uns einige sehr einschneidende Änderungen vorzunehmen. Und es ist nicht so, dass wir am Ende des Tages von einer Win-Win Situation sprechen: diese Änderungen sind auf unserer Seite mit großem Aufwand verbunden und auf der Seite unserer Anwender werden die Änderungen mit großer Wahrscheinlichkeit einigen Unmut verursachen.
“Kein Vorgang ohne Beleg” und “zeitnahe Buchung” zusammen haben zur Folge, dass wir keine Bezahlungen mehr ohne Quittungen im System erfassen dürfen. Im Klartext: der Therapeut darf nicht ohne Quittungen Geld vom Patienten entgegennehmen. Einige Therapeuten kommen den Patienten entgegen und erstellen erst am Ende einer Behandlungsreihe (oder gar erst am Ende des Jahres) eine „Sammel“-Quittung, obwohl der Patient am Ende jeder Behandlung bezahlt halt. Die alles andere als praktische Konsequenz in der Praxis ist, dass jeder Bezahlvorgang mit einer unpraktischen Quittung im System festgehalten werden muss.
“Unveränderbarkeit” hat zur Folge, das wir ein Bearbeiten einer Rechnung nicht mehr zulassen dürfen. Abgerechnete Termine dürfen somit auch nicht mehr gelöscht oder verschoben werden. Leistungen eines abgerechneten Termins dürfen in diesem Sinn auch nicht mehr geändert werden.
Das Thema “Nachvollziehbarkeit” hat zur Folge, das gelöschte Rechnungen im System erhalten bleiben müssen - auch wenn sie auf den ersten Blick nicht sichtbar sind - dennoch müssen wir die gelöschten PDFs der Rechnungen aufbewahren. Änderungen in den laufenden Rechnungsnummern dürfen wir ebensowenig zulassen.
Wie Ihr seht, die Änderungen sind umfangreich. Wir werden in den nächsten Wochen Schlag auf Schlag die Punkte umsetzen.
Zwei aus unserer Sicht interessante Links zum Thema GoBD
Natürlich liefert eine Internet-Recherche zum Thema GoBD noch mehr Leselektüre…