Osteopathie, Körperteile und die Abrechnung

am 22.04.2015 in News gepostet.

Nicht selten verlangen Krankenkassen neuerdings, dass der behandelte Körperteil in der Rechnung angegeben wird.

Dabei handelte es sich primär um die Abrechnung osteopathischer Behandlungen. Gefordert wurde die Angabe des Körperteils unmittelbar in der Nähe der Gebührenziffer.

Aus diesem Grund haben wir heute ein Update eingespielt: ab jetzt können alle Daten einer Leistung eines Termins bearbeitet werden: Ziffer, Beschreibung, Faktor und Betrag. Somit ist es nun möglich, einen Körperteil in der Beschreibung einzugeben.

Dem Therapeuten bieten sich jetzt zwei Möglichkeiten. Beide Möglichkeiten schliessen sich natürlich nicht aus…

Mehrere Leistungen im Katalog

Der Therapeut kann im Leistungskatalog die gleiche Ziffer mehrfach anlegen, und somit verschiedene Körperteile bereits im Katalog verwalten:

  • 35.4 / Osteopathie Kniegelenk
  • 35.4 / Osteopathie Schlüsselbein
  • 35.4 / Osteopathie Unterschenkel

Leistungen nachträglich bearbeiten

Der Therapeut kann sich auch dafür entscheiden, die behandelten Körperteile nicht im Katalog sondern gleich am Termin festzuhalten.

Im Leistungskatalog müsste dann nur ein allgemeiner Eintrag vorhanden sein:

  • 35.4 / Osteopathie

Im Termin können dann die Körperteile eingegeben werden, wie im folgenden Bild:

Wir finden, dass eine professionelle, sichere, und datenschutzbewusste Praxisverwaltung kein Luxus größerer Praxen sein muss.

Wir sind der Meinung, das alltägliche Verwaltungsaufgaben rund um Terminvergabe und Rechnungsstellung nicht nervenaufreibend sein müssen.

Deshalb haben wir LEMNISCUS aus der Praxis und für die Praxis entwickelt.

Mit lemniscus bist du gut in der Zeit.

Papick G. Taboada, Geschäftsführer

Perfektion ist nicht dann erreicht,
wenn man nichts mehr hinzufügen,
sondern nichts mehr weglassen kann

— Antoine de Saint-Exupéry

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